Mutter/Vater-Kind-Kuren
Sie sind immer für andere im Einsatz? Für Mütter und Väter gilt häufig nicht, was für die meisten Menschen selbstverständlich ist: Zeit für sich haben, sich Ruhepausen gönnen oder einfach nur eine hartnäckige Krankheit auskurieren. Gerade Mütter und Väter brauchen ein Angebot, das ganzheitlich ansetzt und ihre Lebenssituation in der Therapie berücksichtigt.
Voraussetzung für einen Kurantrag ist hauptsächlich die eigene Kurbedürftigkeit der Mutter oder des Vaters und nicht die der Kinder.
Es muss eine medizinische Notwendigkeit vorliegen und eine oder mehrere psychosoziale Belastungssituationen wie z.B. ein oder mehrere Kinder, beruflicher Stress, ständiger Termindruck, der Tod eines Angehörigen, die Pflege eines Familienangehörigen, Trennung oder Scheidung, Gewalt in der Familie...
Befindlichkeits- oder Gesundheitsstörungen wie z.B. Herzrasen, Stimmungsschwankungen, depressive Verstimmungen, Schlafstörungen, Essstörungen, starke Erschöpfung, Gereiztheit u.a. können unter Umständen das ganze Familienleben beeinträchtigen.
Übrigens können auch Mütter deren Kinder älter sind (max. 18 Jahre) und noch zu Hause wohnen eine reine Mutter-Kur beantragen. Kuren mit gleichermaßen betroffenen Müttern bieten besondere Chancen: Den Austausch mit Frauen in ähnlicher Lage, Gespräche mit Fachkräften den die Problematik der oft so vielschichtigen Belastungen von Müttern vertraut ist.
Kur für Pflegende Angehörige:
Seit Ende 2012 haben alle Frauen und Männer, die Angehörige pflegen, Anspruch auf stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen nach §§23 und 40 SGB. Diese Maßnahmen können auch in den vom Müttergenesungswerk anerkannten Kliniken durchgeführt werden, sofern spezielle Angebote vorliegen. Informationen zum Thema erhalten sie in einer Beratung.
Die AWO Kurberatungsstelle unterstützt Sie
- bei der Kurvorbereitung
- bei der Wahl einer geeigneten Kureinrichtung
- bei der Kurantragstellung