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Selbsthilfegruppen, die aus mindestens 6 Mitgliedern bestehen und sich regelmäßig seit mindestens einem halben Jahr treffen, können bei den Krankenkassen einen Antrag auf Fördergelder stellen. Hierbei wird zwischen der Pauschalförderung und der Projektförderung nach § 20h SGB V unterschieden. Die GKV-Niederachsen hat hierzu eine gemeinsame Selbsthilfe-Internetseite entwickelt, auf der Sie alle wichtigen Informationen zu den Fördermöglichkeiten der Krankenkassen und Verbände erhalten. Sie finden dort sowohl Informationen zu den Fördervoraussetzungen, Informationen zur Antragsstellung als auch die aktuellen Antragsformulare und -fristen.

Für weitere Informationen nutzen Sie den nachfolgenden Link:
www.gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de


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