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Seit Ende 2012 haben alle Frauen und Männer, die Angehörige pflegen, Anspruch auf stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen nach §§23 und 40 SGB. Diese Maßnahmen können auch in den vom Müttergenesungswerk anerkannten Kliniken durchgeführt werden, sofern spezielle Angebote vorliegen. Informationen zum Thema erhalten sie in einer Beratung.

Die AWO Kurberatungsstelle unterstützt Sie

  • bei der Kurvorbereitung
  • bei der Wahl einer geeigneten Kureinrichtung
  • bei der Kurantragstellung


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