Alle Mütter und Väter mit medizinischer Indikation in Familienverantwortung haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme nach den §§ 24 und 41 des Sozialgesetzbuches (SGB V). Die Kur dauert 3 Wochen.
Wenn eine Bewilligung erfolgt, übernimmt ihre Krankenkasse die Kosten der Kur, dazu gehört auch die Anreise. Sie müssen eine gesetzliche Eigenbeteiligung von 10 Euro pro Tag übernehmen. Kinder sind von der Zuzahlung befreit. Auch bei den Fahrtkosten behält ihre Krankenkasse einen Eigenanteil zwischen 5 oder 10 Euro pro Fahrt ein. Überschreiten aber Ihre Eigenleistung die Belastungsgrenze von 2% des jährlichen Bruttoeinkommens, stellt die Krankenkasse eine Bescheinigung über die Befreiung von der Zuzahlung aus (bei chronisch Kranken liegt die Belastungsgrenze bei 1% des jährlichen Bruttoeinkommens).